Kosten und Abrechnung
Selbstzahlende
Die Abrechnung erfolgt nach der Gebührenordnung für Psychotherapeut:innen (GOP, neue Abrechnungsempfehlungen, gültig seit 01.07.2024). Das Honorar beträgt 100,55 Euro pro 50-minütiger Sitzung. Ich stelle Ihnen hierfür eine Rechnung am Monatsende aus. Terminabsagen bis 24h vor dem Termin sind kostenfrei, bei Absagen innerhalb von 24h vor dem Termin wird ein Ausfallhonorar von 80% erhoben.
Für Selbstzahlende ist keine Antragstellung zur Kostenübernahme erforderlich, die Krankenversicherung ist in keiner Weise involviert.
Versicherte bei privaten Krankenkassen/Beihilfe
In der Regel werden Ihre Behandlungskosten von privaten Krankenversicherungen und Beihilfen erstattet. Bitte wenden Sie sich vor Therapiebeginn direkt an Ihre Versicherung oder Beihilfe, um sicherzustellen, welche Kosten von Ihrer Krankenkasse übernommen werden und wie das Antragsverfahren ist. Je nach individuellem Versicherungsvertrag kann eine private Zuzahlung erforderlich sein. Gerne bin ich Ihnen dabei behilflich und erstelle dann mit Ihnen den Therapieantrag für Ihre Versicherung.
Versicherte bei gesetzlichen Krankenkassen
Die Kosten für Behandlungen in einer Privatpraxis werden von den gesetzlichen Krankenkassen in der Regel nicht übernommen.
Kostenerstattungsverfahren
Sollten Sie derzeit jedoch keinen freien Therapieplatz in einer Kassenpraxis finden, kann eine Behandlung in meiner Privatpraxis im Rahmen des Kostenerstattungsverfahren möglich sein. Bitte informieren Sie sich im Vorfeld bei Ihrer Krankenkasse über die Bedingungen und Voraussetzungen.
Das Kostenerstattungsverfahren kann für Sie als Patient:in und für mich als Psychotherapeutin sehr aufwendig und langwierig sein, daher arbeite ich mit Tepavi zusammen. Tepavi unterstützt Sie bei der Abwicklung aller notwendigen Schritte im Kostenerstattungsverfahren und erzielt eine schnellere Bewilligung sowie höhere Bewilligungsquoten bei minimalem Aufwand. Informationen erhalten Sie hier.
